Klettern in der Nähe von Felsbrütern

Problematik

Felsen, Steilwände, Felsköpfe und Bergspitzen beherbergen eine reiche, vielfältige Pflanzen- und Tierwelt. Felsenbrütende Vogelarten sind mehr oder weniger an diese spezifischen natürlichen Lebensräume gebunden. Dabei handelt es sich insbesondere um den Wanderfalken und den Uhu, den Kolkraben, den Mauerläufer und die Felsenschwalbe. Einige dieser Arten reagieren empfindlich auf menschliche Präsenz in der Nähe ihrer Nistplätze. Die Störungen sind für den Wanderfalken und den Uhu besonders kritisch.

Wichtig zu wissen

Das geltende Gesetz* sieht das Erlassen von Klettereinschränkungen an besonders sensiblen Standorten vor. So können zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni (kritische Brutphase) temporäre Kletterverbote verfügt werden, wenn sich zeigt, dass der Wanderfalke beziehungsweise der Uhu in einem Felsen brütet. Beim Eingang zu den betroffenen Kletterstandorten sind Informationstafeln mit Angaben zur Zutrittsberechtigung (offen/gesperrt) angebracht.

*Art. 18, al. 1 let. e de la loi fédérale du 20 juin 1986 sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages (RS 922.0) / Art. 62, al. 1 de la loi du 11 décembre 2002 sur la chasse et la protection de la faune sauvage (RSJU 922.11)

Was passiert beim sich Annähern an ein Nest?

  • Zu lange und häufig sich selbst überlassene Eier kühlen aus, was den Bruterfolg gefährdet.
  • Verlässt das Elterntier, das die Kleinen wärmt, sein Nest auch nur für kurze Zeit, kann dies für die äusserst empfindlichen Jungvögel gefährlich sein (Nesträuber, Austrocknen, Temperaturunterschiede).
  • Ältere Jungvögel, die erschreckt werden, können das Nest zu früh verlassen. Da sie noch nicht flugfähig sind, stürzen sie ab und kommen am Fuss des Felsens zu Tode.
  • Wiederholte Störungen können zur endgültigen Aufgabe des Brutstandortes führen.

Koexistenz ist möglich

Durch verantwortungsvolles Verhalten vermeiden Sie Störungen von Felsbrütern. Das Ziel ist, den Schutz dieser Arten und den Klettersport in Einklang zu bringen.

Wie vorgehen?

  • Vor dem Klettern, können Sie die Liste der Standorte konsultieren (siehe rechtsstehende Rubrik "Sensible Sektoren"), oder Sie können das Amt für Umwelt des Kantons Jura unter 032 420 48 00 kontaktieren, welches Sie über die Standorte mit temporärem Kletterverbot informiert.

  • Wenn Sie ein neues Klettergebiet erschliessen möchten, reichen Sie bitte Ihr Dossier beim Amt für Umwelt ein, das Ihnen seinen Bewilligungsentscheid schriftlich zukommen lässt.

Indem Sie diese Anweisungen respektieren, tragen Sie wirksam zum Schutz der betroffenen Arten bei.

Denken wir daran: Die Natur ist hier zu Hause – wir sind nur zu Gast!